FFH-Verträglichkeitsprüfungen

Baum

Ziel der europäischen FFH-Richtlinie ist es, ein europaweites System von Schutzgebieten zu schaffen, um die biologische Vielfalt nach einheitlichen Kriterien dauerhaft zu schützen und zu erhalten.
Die FFH-Richtlinie bildet für den europäischen Naturschutz ein umfassendes rechtliches Instrument zum Lebensraum- und Artenschutz. In Deutschland ist die Richtlinie seit April 1998 rechtsverbindlich.

In den Anhängen der Richtlinie sind Lebensraumtypen und Arten aufgelistet, die grundsätzlich geschützt sind.

Die §§ 34 und 35 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bestimmen, dass Projekte und Pläne vor ihrer Durchführung oder Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen sind.

chromgruen führt FFH-Verträglichkeitsprüfungen (sowie Vorprüfungen) für Vorhaben in oder in der Nähe von FFH-Gebieten durch.
Bei Bedarf werden Spezialisten für besondere Artengruppen hinzugezogen, um die möglichen Auswirkungen des Projekts fundiert abschätzen zu können.

Wir haben FFH-Verträglichkeitsprüfungen z.B. für die Sanierung von Talsperren durchgeführt.

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